der besondere Kinderkleidermarkt

 

Der Kinderkleidermarkt Affalterbach ist anders als viele andere Kinder- oder Kleiderbasare.


Zum einen achten wir darauf, dass nur gut erhaltene, saisonal passende Waren zum Verkauf angeboten werden. Zum anderen ist uns wichtig, dass es keine Missstimmung oder Streitigkeiten um Cent-Beträge gibt.

 

Deshalb gelten hier besondere "Spielregeln", die den Ablauf für alle Beteiligten vereinfachen.

  • Die Anzahl der Anbieter ist auf 80 begrenzt und die Warenmenge pro Verkäufer darf einen bestimmten Umfang nicht überschreiten.
  • Die Ware wird nach Kategorien und Größen sortiert und mit verbindlichen Angebotspreisen ausgezeichnet abgegeben.
  • Das Auslegen der Ware, der Verkauf und die Abrechnung wird komplett vom Kinderkleidermarkt-Team organisiert.


Wichtiger Hinweis zur Korbabgabe:

Zukünftig wird bei einer unentschuldigten Korbabgabe eine Ausfallgebühr von 25 € erhoben. Dies betrifft Fälle, in denen eine Verkaufsnummer reserviert wurde, jedoch keine Abmeldung erfolgt, obwohl letztlich keine Ware gebracht werden kann. In diesem Fall stellen wir eine Rechnung über die Ausfallgebühr aus; zusätzlich erfolgt eine Sperrung für den darauffolgenden Markt.

 

Hintergrund dieser Regelung ist, dass es bei den letzten Märkten vermehrt reservierte Nummern gab, zu denen keine Ware abgegeben wurde. Das ist gegenüber den vielen Interessierten, die gern eine Nummer bekommen hätten, nicht fair.

Wir bitten daher um Verständnis und darum, euch frühzeitig abzumelden, 

verbindliche Spielregeln für den Kinderkleidermarkt Affalterbach

  • Pro Verkäufer dürfen maximal 80 Teile zum Verkauf angeboten werden, bestehend aus 1 Wäschekorb mit Kleidung, 1 Wäschekorb mit Spielsachen, Spielen und Büchern, sowie maximal 3 Paar Schuhen (hier zählt alles dazu, auch Hausschuhe, Gartenschuhe, Skistiefel usw.) und maximal 3 Mützen/Capis. Zusätzlich darf jeder Verkäufer Großteile für den Verkauf mitbringen (z.B. Kinderwägen, Hochstühle, Kindersitze, Treppenschutzgitter, Lauf- und Fahrräder, o.ä.).
    Es wird keine Umstandsmode zum Verkauf angeboten!
  • Wäschekörbe müssen aus Kunststoff und am oberen Rand gut sichtbar mit der persönlichen Verkäufernummer beschriftet sein. Sonstige Behältnisse (z.B. Kartons, Kisten, Klapp-Boxen, Tüten o.ä.) sowie kaputte Wäschekörbe werden nicht angenommen.
  • Bieten Sie nur frisch gewaschene, gut erhaltene und modisch aktuelle/zeitgemäße Kinderkleidung in den Größen 50 bis 176 (keine "Erwachsenen-Größen" S/M/L) an.
  • Direkt auf der Haut getragene Wäschestücke (z.B. Bodies, Socken, Strumpfhosen, Unterhosen und -hemden) werden nur bis Größe 110 ausgelegt. Beim Frühjahrsmarkt wird Frühlings-/Sommerkleidung und beim Herbstmarkt Herbst-/Winterkleidung berücksichtigt.
  • Verschmutzte oder beschädigte Ware wird nicht ausgelegt!
  • Packen Sie die Kleidungsstücke im Wäschekorb (z.B. mit einer Schnur, einem Gummi, o.ä.) nach Größen sortiert zusammen und beschriften Sie diese entsprechend der Größen. Vermeiden Sie aus Umweltschutzgründen Kunststofftüten oder -taschen.
  • Wichtiger Hinweis zur Neuregelung Verkauf und neues Kassensystem Basarlino: Wir haben das erste Mal seit Bestehen des Kinderkleidermarktes uns für das digitale Kassensystem Basarlino entschieden. Hier müssen Sie zwingend ein Konto anlegen und darüber Ihre
    Teile und Preise einpflegen. Eine genaue Anleitung finden Sie hier
  • Artikelauszeichnung: Über Basarlino werden in Ihrem Konto Preisschilder erstellt, die ausgedruckt an die zu verkaufenden Sachen gehängt werden. Je nach Drucker wäre ein dickeres Papier von Vorteil, ist aber kein Muss!
  • Spielsachen und Spiele müssen komplett sein! Elektroartikel müssen voll funktionsfähig (inkl. Batterie) sein und werden bei der Korbannahme überprüft.
  • Beim Verkauf von Kindersitzen gilt: nicht älter als 10 Jahre, nur mit gültiger ECE-Nummer (44-03, 44-04) und Bedienungsanleitung, nur unfallfrei und mit un-beschädigten Styroporteilen, nur mit gewaschenem Bezug.
  • Vom Verkaufserlös behalten die Organisatoren für anfallende Kosten sowie eine Spende für gemeinnützige Zwecke 16% ein. Der Anbieter Basarlino erhält pro Verkäufer pauschal 1€. Der Auszahlungsbetrag wird auf volle 50-Cent-Beträge aufgerundet!
  • Für abhanden gekommene Ware / falsche Kassenbuchungen wird grundsätzlich KEINE Haftung übernommen.


Spielregeln als Download

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Regeln_Kinderkleidermarkt_Herbst2026.pdf
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